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Gurt- und Helmbefreiung

Gurt-Helmbefreiung

Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.

 

Wer kann eine Ausnahme beantragen?

Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:
  • Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
  • Ärztliche Bescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen pro Ausnahmegenehmigung bei 15 Euro. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.