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Badegewässerkontrollen

Das Gesundheitsamt überwacht die regionalen und überregionalen Badegewässer während der Badesaison im vierwöchigen Turnus.

Überregionale und regionale Badegewässer

Die Badegewässer mit überregionaler Bedeutung werden nach der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer für das Land Brandenburg (BbgBadV) überprüft,

die Badegewässer mit regionaler Bedeutung nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG).

Mikrobiologische Untersuchungen

Im Badewasser werden die gesundheitsrelevanten Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli untersucht. Bei beiden handelt es sich um Darmbakterien, die Menschen und warmblütige Tiere in großen Mengen mit dem Stuhl ausscheiden.

Der Nachweis dieser Bakterien im Wasser lässt auf fäkale Verunreinigungen schließen, die krankheitserregend sein können. In Abhängigkeit von der Bakterienkonzentration im Wasser kann zum Schutz der Badenden ein zeitweiliges Badeverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden.

Blaualgen

Bei Einschränkung der Sichttiefe durch starke Trübung wird das Badewasser auch auf Blaualgen untersucht. Werden hohe Konzentrationen von Blaualgen festgestellt, kann zum Schutz der Badenden ebenfalls ein vorübergehendes Badeverbot verhängt werden.

Vorort-Begehungen

Bei den Vorort-Begehungen werden die Transparenz, der pH-Wert und die Temperatur der Badegewässer kontrolliert. Ebenso werden Verunreinigungen wie teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle erfasst. Die Kontrolle bezieht auch den hygienischen Zustand der landseitigen Badestelle ein - unter Beachtung folgender Kriterien:
  •  Funktionsfähigkeit und Sauberkeit der Toiletten
  •  Sauberkeit und Abfallbeseitigung im Strandbereich
  •  Quellen für Unfallgefahrenquellen
Die aktuellen Ergebnisse der Überprüfung der Badeseen finden Sie hier.