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Jugendförderung

Der Landkreis Oberhavel fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Leistungsspektrum umfasst die Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), die Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII), die Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) sowie die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII).

Die Jugendförderung stellt zur Förderung der Entwicklung der jungen Menschen unter deren Mitbestimmung und Mitgestaltung der eigenen Interessen die erforderlichen Angebote bzw. Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung. Sie nimmt Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt in Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern des Landkreises Oberhavel für die Anliegen und Interessen junger Menschen ein und fördert deren Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement.

Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien

  • Zurverfügungstellung eines flächendeckenden Grundangebotes der Offenen Kinder- und Jugendsozialarbeit und Sozialarbeit an Schulen im Landkreis Oberhavel
  • Beratung zu Möglichkeiten der Inanspruchnahme von finanziellen Unterstützungsleistungen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und Gewährung von Zuwendungen für die Teilnahme von jungen Menschen an mehrtägigen Ferienfahrten und mehrtägigen Kinder- und Jugendfahrten (Ferienzuschuss)
  • Gewährung von Leistungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII), Beratung und Weitervermittlung bei Fragen zur beruflichen Eingliederung, zu Unterstützungsangeboten zur schulischen und beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und sozialen Integration
  • Zustimmung zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen für Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Angebote für freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe

  • Gewährung von Zuwendungen für öffentliche und freie Träger für offene Treffpunkte, Projekte und Angebote nach den Förderrichtlinien des Landkreises Oberhavel:
  • Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Jugendförderung
  • Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung von Demokratie und Toleranz
  • Richtlinie des Landkreises Oberhavel für präventive Familienangebote
  • Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit und Sozialarbeit an Schulen
  • Förderung von Personalkosten und Personalnebenkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in den Handlungsfeldern der Jugend(sozial)arbeit und Sozialarbeit an Schulen bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Rahmen des vom Kreistag des Landkreises Oberhavel beschlossenen Jugendförderplans (Die Formulare zur Antragstellung senden wir Ihnen gern per E-Mail zu)
  • Qualitätsentwicklung und Förderung der Vernetzung durch Mitwirkung in Fachgremien und Arbeitsgruppen, Planung und Durchführung von verschiedenen Vernetzungsformaten für pädagogische Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit und Sozialarbeit an Schulen:

- Fachgruppe Sozialarbeit an Schulen im Landkreis Oberhavel

- Fachgruppe der offenen Jugendarbeit im Landkreis Oberhavel

- Fachkräftetreffen in den Regionen (Planungsgebieten der Jugendhilfe)

  • Beratungs- und Vernetzungsangebote werden durch den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel gefördert und durch die Koordination Jugend(sozial)arbeit/Sozialarbeit an Schulen in Trägerschaft des Kreisjugendring Oberhavel e. V. unterbreitet