Sprungziele
Inhalt

Beurkundungen

Sie können sich bei uns eine der folgenden Beurkundungen gebührenpflichtig ausstellen lassen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen.

  • Vaterschaftsanerkenntnisse
  • Zustimmungserklärungen
  • Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes, sofern dieses zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht 

Darüber hinaus nimmt die Urkundsperson Einwendungen eines Elternteils gegen einen Unterhaltsanspruch entgegen (§ 252 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG). 

Zu den weiteren Dienstleistungen gehört, dass wir auf Antrag der Mutter nach § 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) eine schriftliche Auskunft erteilen, dass nicht verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben (Negativattest). Weitere Informationen zur Beantragung eines Negativattestes finden sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich eine Beurkundung oder einen Negativattest ausstellen lassen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Für Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungserklärungen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Geburtsurkunde der Eltern des Kindes
  • Bei vorgeburtlicher Beurkundung: Mutterpass

Für Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Gegebenenfalls Aufforderungsschreiben von Behörden oder Rechtsanwälten 
  • Gegebenenfalls bereits vorhandene Unterhaltsverpflichtungen

Für Sorgeerklärungen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunden des Kindes und der Eltern
  • Rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung
  • Bei vorgeburtlicher Beurkundung: Mutterpass

Gebühren

Für die Beurkundung werden Gebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel erhoben. Die Gebühren werden mit der Beurkundung sofort fällig und können direkt bei der Sachbearbeitung per Giro- oder Kreditkarte (Girocard, Mastercard/Maestrocard, Visacard und V-Pay-Card) gezahlt werden.

Wenn Sie von einer Gebühr befreit sind, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen (nach § 7 Abs. 4 Verwaltungsgebührensatzung). Dazu zählen zum Beispiel die aktuellen Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Zuständigkeit

Beurkundungen sind in jedem Jugendamt möglich. Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungserklärungen werden auch beim Standesamt, beim Notar und beim Amtsgericht beurkundet.

Der Notar kann darüber hinaus auch Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen beurkunden. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen können ebenfalls durch das Amtsgericht beurkundet werden.

Die eventuell entstehenden Kosten können Sie bei den einzelnen Stellen erfragen.

Corona: Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

die Kreisverwaltung Oberhavel ist eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Besuch der Kreisverwaltung erfolgt unter Einhaltung besonderer Maßnahmen.

Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine können entweder direkt in den zuständigen Fachdiensten oder zentral unter der Mailadresse info@oberhavel.de sowie unter der zentralen Telefonnummer 03301 601-0 erfragt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Infothek leiten die Bürgeranfragen entsprechend weiter. Ein Besuch der Kreisverwaltung ohne Termin ist leider nicht möglich.

Innerhalb der Verwaltungsgebäude gelten die bekannten Abstandsregeln. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese gegenüber anderen Gästen sowie gegenüber den Mitarbeitenden der Verwaltung einzuhalten. Am Eingang der Häuser stehen Mittel zur Handdesinfektion bereit.

Wir bitten um Ihr Verständnis.