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Kitaverwaltung

Für die Bereitstellung von Plätzen der Kindertagesbetreuung sind im Landkreis Oberhavel die Städte und Gemeinden zuständig. Wünschen Sie eine Kindertagesbetreuung innerhalb des Landkreises Oberhavel, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Wohnortgemeinde.

Für eine Betreuung Ihres Kindes in einem anderen Landkreis oder in Berlin ist die Kreisverwaltung zuständig. Hierfür finden Sie nachstehend die zuständigen Ansprechpersonen und Antragsformulare:

Feststellung des Betreuungsbedarfes in einer Berliner Kindertagesstätte

Mit dem Staatsvertrag Berlin-Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg wurde eine rechtliche Grundlage für eine länderübergreifende Nutzung geschaffen.

Die Aufnahme von Brandenburger Kinder in einer Berliner Kindertagesstätte oder in einem Berliner Hort kann nur erfolgen, wenn das zuständige Berliner Bezirksamt zustimmt, freie Kapazitäten in der jeweilgen Einrichtung vorhanden und die jeweils geltenden Leistungsverpflichtungen erfüllt sind. Eine Aufnahmeverpflichtung seitens des Landes Berlin besteht nicht.

Vor der Beantragung einer Kostenübernahmeerklärung im Landkreis Oberhavel ist Kontakt mit dem zuständigen Berliner Bezirksamt aufzunehmen, um die Möglichkeit der Betreuung zu erfragen.

Antragsunterlagen:

Ansprechpersonen:

Stadt Hennigsdorf, Stadt Zehdenick, Stadt Liebenwalde, Stadt Oranienburg, Stadt Velten, Stadt Fürstenberg/Havel, Gemeinde Birkenwerder, Gemeinde Glienicke/Nordbahn, Amt Gransee und Gemeinden:

Liane Krüger

Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung

Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
16515  Oranienburg

Gemeinde Mühlenbecker Land, Gemeinde Löwenberger Land, Stadt Kremmen, Gemeinde Leegebruch, Gemeinde Oberkrämer, Stadt Hohen Neuendorf:

Frau Ute Steeger

Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung

Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
DE-16515 Oranienburg

Feststellung des Betreuungsbedarfes in einem anderen Landkreis

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte eines anderen Landkreises gewährt der Landkreis Oberhavel gemäß § 16 Absatz 5 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg den angemessenen Kostenausgleich für eine Kindertagesbetreuung außerhalb des Landkreises Oberhavel.

Antragsunterlagen:

Antrag auf Feststellung des Betreuungsbedarfes Ihres Kindes für die Kostenübernahme zur Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Oberhavel.

Bitte fügen Sie den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen eine Begründung für Ihren Betreuungsbedarf in einem anderen Landkreis bei.

Ansprechperson:

Frau Ute Steeger

Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung

Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
DE-16515 Oranienburg

Feststellung des Betreuungsbedarfes für Kinder in Hilfen nach §§ 33 und 34 SGB VIII außerhalb des Landkreises Oberhavel

Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten Hilfen nach §§ 33 und 34 SGB VIII erhalten, erfolgt auf Antragstellung die Feststellung des Rechtsanspruches für eine Kindertagesbetreuung außerhalb des Landkreises Oberhavel.

Antragsunterlagen:

Ansprechperson:

Jana Jost

Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung

Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
16515  Oranienburg

Übernahme von Elternbeiträgen gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII (wenn die finanzielle Belastung der Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist)

Auf Antrag kann der Elternbeitrag (ohne Essengeld) vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Übernahme des Elternbeitrages frühestens ab Antragstellung möglich. Die Prüfung erfolgt nach den Einkommensverhältnissen der Familie. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGV II und XII erfolgt keine Übernahme der Elternbeiträge, da diese nur den Mindestbeitrag ihrer Wohnortgemeinde zu entrichten haben. Dieser Mindestbeitrag orientiert sich an der häuslichen Ersparnis (Eigenanteil der Eltern) und wird nicht übernommen.

Antragsunterlagen:

Ansprechperson:

Jana Jost

Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung

Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Besucheranschrift: Mittelstraße 16
16515  Oranienburg