Arbeit Fachdienst Migration - Phase 1 - "Ankommen"
Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ist Asylsuchenden gemäß § 32 Beschäftigungsverordnung innerhalb der ersten drei Monate im Bundesgebiet nicht erlaubt.
Der Fachdienst Migration stellt einen Bescheid über Asylbewerberleistungen aus.