Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Personen, die bisher als deutsche Staatsangehörige behandelt werden oder bei der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden und deren deutsche Staatsangehörigkeit von deutschen öffentlichen Stellen nicht bestritten wird, benötigen keinen Staatsangehörigkeitsausweis. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat mit einer entsprechenden Weisung verfügt, dass diesem Personenkreis kein Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen ist.
Nur in ganz vereinzelten Fällen wird der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.
Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
oder - ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Das Antragsformular erhalten Sie in der Staatsangehörigkeitsbehörde.