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Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Zu diesen Stoffen gehören unter anderem Heizöl, Dieselkraftstoff, Benzin, Säuren, aber auch Jauche, Gülle und Silagesickersäfte.

Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, unterhalten, wesentlich verändern, betreiben oder stilllegen will, wie beispielsweise
  • Heizöllageranlagen
  • Chemikalienlager
  • Tankstellen
  • Frisch- und Altöllager
  • Anlagen zum Sammeln von Jauche, Gülle sowie Silagesickersaft,
ist verpflichtet, dies sechs Wochen vorher anzuzeigen.