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Datum: 21.03.2019

150.000 Euro jährlich für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel

Kreistag hat neue Denkmalförderrichtlinie beschlossen/Ab sofort können Anträge eingereicht werden

Ab sofort stehen jährlich 150.000 Euro für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel bereit: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.03.2019 eine Denkmalförderrichtlinie für den Landkreis Oberhavel beschlossen.

„Ich freue mich, dass der Kreistag dieses wichtige Thema aufgegriffen hat, um wichtige Bestandteile der Baukultur und der Kulturlandschaft Oberhavels – die oft auch kulturelle und regionale Identität schaffen – zu bewahren“, sagt Landrat Ludger Weskamp.

Die Erhaltung von Denkmalen ist vom Eigentümer zu leisten. Nach Maßgabe der neuen Förderrichtlinie kann der Landkreis diese aber unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur denkmalgerechten Sicherung, Erhaltung, Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung erforderlich sind. Dazu zählen Gutachten und Planungsleistungen, Sicherungsmaßnahmen, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten, investive Maßnahmen, die dem Erhalt von Denkmalen sowie Maßnahmen zum Erhalt des geschützten äußeren Erscheinungsbildes von Objekten in Denkmalbereichen dienen.

Der Zuschuss darf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Kostenaufwandes nicht überschreiten und kann höchstens 50.000 Euro betragen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn bei einer Maßnahme ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss durch den Antragsteller abgesichert sein.

Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge.

Für eine Antragstellung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zu fördernde Objekte müssen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sein.
  • Gefördert werden sollen Maßnahmen, die zur Sicherung, dem Erhalt beziehungsweise der Instandsetzung von Denkmalen zum Zwecke einer denkmalgerechten Nutzung dienen.
  • Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung durch den Eigentümer abgesichert ist.
  • Die Förderung darf nicht dazu führen, dass andere Drittmittel dadurch ausgeschlossen werden.
  • Es ist wünschenswert, dass weitere finanzielle Mittel von Dritten in das Gesamtvorhaben einfließen.

Anträge für das Jahr 2019 müssen bis zum 30.06.2019 eingereicht werden. Für das Förderjahr 2020 endet die Antragsfrist am 31.12.2019. Den Antrag finden Sie unter: www.oberhavel.de/denkmalschutz

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