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Coronavirus: Informationen für Unternehmen

Auf dieser Seite finden Unternehmen wichtige Informationen zu finanziellen Hilfsprogrammen und Anlaufstellen, die Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus bieten.

Aktuelle Informationen zu Corona-Hilfen der Bundesregierung und weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Coronavirus: Wichtige Informationen und Anlaufstellen für Unternehmen.

© athitat - stock.adobe.com

Unterstützung von Unternehmen durch die WInTO GmbH

Die Wirtschafts-, Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH (WInTO) hat eine Beratungsstelle eingerichtet, um Unternehmen und Existenzgründer im Landkreis Oberhavel bei der Bewältigung der betriebswirtschaftlichen Herausforderungen infolge des Coronavirus zu unterstützen.

Kontakt:
WInTO GmbH
www.wirtschaft-oberhavel.de

Beratungsstelle:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 15.00 Uhr
Telefon: 03302 559-200
E-Mail: winto@winto-gmbh.de

Notfall-Hotline: +49 (0)151 65790629
außerhalb der Geschäftszeiten

Übersicht über Hilfsprogramme

1) Liquiditätshilfedarlehen und Zuschussprogramme

Einen Überblick über die Möglichkeiten bietet die Corona-Sonderseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

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2) Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

KMU erhalten auf Antrag nicht rückzahlbare Zuschüsse, wenn sie trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten während der Pandemie (weiter) ausbilden.

Ziele und Zuschüsse:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
    • 2.000,- EUR pro Ausbildungsvertrag bei gleichbleibendem Ausbildungsniveau im Vergleich zu 2017 bis 2019
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
    • 3.000,- EUR pro zusätzlichem Ausbildungsplatz
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
    • 75% der Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
    • 3.000,- EUR Übernahmeprämie bei Aufnahme von Auszubildenden aus einem infolge der Corona-Krise insolventen Unternehmen

Hinweise:

  • Unternehmen erhalten nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag
  • Beantragung bei der zuständigen Agentur für Arbeit

Weitere Informationen und Unterlagen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

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3) Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

  • Erleichterung bei Stundung und Vorauszahlung durch das Finanzministerium (Weitere Informationen
  • Stundung der Gewerbesteuer: Antragstellung erfolgt über Ihre Gemeinde
  • Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet

4) Kurzarbeitergeld

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem 01. März 2020.

Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur (zur Webseite).

Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20


5) Grundsicherung

Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können zwar arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Mehr Informationen


6) Weitere Hilfen

  • Stundung der IHK-Beiträge (auf Antrag bei der IHK Potsdam)
  • Verdienstausfallentschädigung (mehr Informationen)

7) Zusätzliche Hinweise zur Liquiditätssicherung

Um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, können folgende Maßnahmen betrachtet werden:

Analyse der Ausgaben

  • Können anstehende Ausgaben verschoben werden?
  • Welche Dauerbelastungen können verhandelt werden (zum Beispiel Kreditzahlungen)?
  • Vereinbarung längerer Zahlungsziele

Offene Forderungen

  • Forderungsmanagement (Ausgangsrechnungen prüfen)
  • Factoring (Verkauf von Forderungen)

Weitere Möglichkeiten

  • Sale-and-Lease-Back
  • Verkauf von Ausstattung
  • Gewinnung weiterer Einlagen und/oder Kapitalgeber

Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) als erste Anlaufstelle

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in eine akute finanzielle Notsituation oder andere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können sich an die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden.

Regionalcenter Nordost-Brandenburg
(Landkreise Oberhavel, Barnim, Uckermark)
E-Mail: Heinz.Roth@wfbb.de
Telefon: 03334 818 77-10

Die WFBB nimmt ihr Anliegen auf und sucht nach einer passenden Lösung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der WFBB.

Zur Webseite

Regelungen für Gewerbe und öffentliches Leben

Aktuelle Informationen zu den Regelungen im Land Brandenburg finden Sie auf der Corona-Webseite der Landesregierung. Hier finden Sie unter anderem Antworten auf Fragen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit, öffentliches Leben und Kultur.

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Weitere Informationen für Unternehmen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hier finden Sie einen Überblick über (zur Webseite):

  • Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums
  • Wichtige Informationsangebote
  • Häufige Fragen und Antworten

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hinweise zu arbeitsmarktrechtlichen Auswirkungen gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (zur Webseite).


IHK Potsdam

Auf der Webseite der IHK Potsdam finden Sie Antworten zu Sofortmaßnahmen, Finanzhilfen, Kurzarbeitergeld und Betriebsabläufen. 

Zur Webseite

Hotline der IHK Potsdam:
E-Mail: corona@ihk-potsdam.de    
Telefon: 0331 2786 115

jobsNOW | Unbürokratische Arbeitsvermittlung

jobsNOW | Aktion für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - unbürokratische Vermittlung zur Überbrückung der Krise

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Kampagne für Jobgebende, die aktuell dringend Arbeitskräfte suchen und Jobsuchende, die jetzt in dieser Zeit mitanpacken wollen, gestartet.

Mehr Informationen

Wichtige Hotlines für Unternehmen

Telefonischer Infoservice vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Telefon: 0331 866 1887
Telefon: 0331 866 1888
Telefon: 0331 866 1889

Telefonservice der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
Telefon: 0331 730 61 222

Notfall-Team der IHK Potsdam
E-Mail: corona@ihk-potsdam.de
Telefon: 0331 2786-115
Montag – Freitag: 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, et cetera):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag: 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Hotline zu Fördermaßnahmen
Förderhotline: 030 18615 8000
Montag – Donnerstag: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de