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Datum: 20.01.2022

Kreistag beschließt Ausschreibung des Landratspostens

Bewerberinnen und Bewerber können sich bis zum 19.02.2022 bewerben / Wahl am 16.03.2022

Weder bei der Wahl zum Landrat am 28.11.2021 noch bei der Stichwahl am 12.12.2021 konnte sich einer der Bewerber mit einer absoluten Mehrheit durchsetzen. Damit wird Oberhavels neue Landrätin beziehungsweise der neue Landrat durch den Kreistag des Landkreises Oberhavel gewählt. Dieser hat in seiner heutigen Sondersitzung über die öffentliche Ausschreibung des Landratspostens entschieden. Der Kreistag ist gemäß der Brandenburgischen Kommunal-verfassung Dienstvorgesetzter der Landrätin beziehungsweise des Landrates und daher für die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Verfahrens zuständig.

Bis zum 19.02.2022 können sich volljährige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Unionsbürger, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben, bewerben. Die vollständige Stellenausschreibung findet sich ab Donnerstag, 20.01.2021, unter: www.oberhavel.de/stellenangebote beziehungsweise in den Anzeigenteilen der Samstagsausgaben der bekannten Lokalzeitungen und Tageszeitungen Berlin/ Brandenburg.

Der Kreisausschuss prüft die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien der Stellenausschreibung auf ihre formelle Richtigkeit. Alle Kreistagsmitglieder haben die Möglichkeit, zuvor Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen. In der Kreistagssitzung am 16.03.2022 wird dann eine neue Landrätin oder neuer Landrat in geheimer Wahl bestimmt. Zuvor haben alle Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Teil der Sitzung die Möglichkeit, sich den Abgeordneten in einer fünfminütigen Rede persönlich vorzustellen.

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages – also mindestens 29 Stimmen – erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang gegeneinander antreten. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Am 31.03. ist die Ernennung der neuen Landrätin beziehungsweise des neuen Landrates durch den Kreistag geplant.

Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie wurde von den Kreistagsmitgliedern in der heutigen Sitzung ebenso diskutiert, wie allen Mitgliedern – auch denen, die am 16.03.2022 gegebenenfalls krank ausfallen oder sich in Quarantäne befinden – eine Teilnahme an der Wahl ermöglicht werden kann. Denn nach den Regelungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist eine geheime Wahl nicht mehr zulässig, sobald ein Kreistagsmitglied eine Teilnahme an der Sitzung per Video beantragt. „In diesem Fall wird es eine Briefwahl geben, die das Verfahren aufgrund der postalischen Zusendung und späteren Stimmenauszählung um bis zu vier Wochen verzögern könnte.  Sollte auch hier ein zweiter Briefwahldurchgang nötig werden, ist erst Mitte April mit einem Wahlergebnis zu rechnen. In diesem ungünstigen Fall wäre wohl nicht vor Mai 2022 mit der Ernennung einer neuen Landrätin oder eines neuen Landrates zu rechnen“, informiert der Kreistagsvorsitzende, Dr. Wolfgang Krüger.

Auszählung Landratswahl

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