Pacht- und Grundstücksverkehr / Vorkaufsrecht
Zu den Aufgaben des Landkreises im Bereich des Pacht- und Grundstücksverkehrs gehören:
- Erteilung von Genehmigungen oder Zeugnissen zu notariell geschlossenen Kauf-Schenkungs-und Überlassungsverträgen etc. für land- und forstwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar (gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und dem Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes)
- Registrierung und Prüfung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen
Hinweis: Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen über 1 Hektar und Pachtvertragsänderungen sind binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung im Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz anzuzeigen.
Bei Fragen zum Thema Pacht- und Grundstücksverkehr sowie siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-676
- E-Mail: E-Mail
Hinweis: entsprechende Veröffentlichungen von im Prüfungsverfahren auf das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht relevanten Verkaufsfällen finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen:
- Grundstücksverkehrsgesetz vom 28.07.1961 (GrdstVG)
- Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 18.03.1994 (AGGrdstVG)
- Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Grundstücksverkehrsgesetz und zum Reichssiedlungsgesetz vom 18.01.2017
- Reichssiedlungsgesetz
- Landpachtverkehrsgesetz vom 08.11.1985 (LpachtVG)