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Pacht- und Grundstücksverkehr / Vorkaufsrecht

Zu den Aufgaben des Landkreises im Bereich des Pacht- und Grundstücksverkehrs gehören:

  • Erteilung von Genehmigungen oder Zeugnissen zu notariell geschlossenen Kauf-Schenkungs-und Überlassungsverträgen etc. für land- und forstwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar (gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und dem Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes)
  • Registrierung und Prüfung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

Hinweis: Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen über 1 Hektar und Pachtvertragsänderungen sind binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung im Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz anzuzeigen.

Bei Fragen zum Thema Pacht- und Grundstücksverkehr sowie siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht wenden Sie sich bitte an:

Christiane Tolg

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Hinweis: entsprechende Veröffentlichungen von im Prüfungsverfahren auf das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht relevanten Verkaufsfällen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen: