Sprungziele
Inhalt

Belehrung für Schülerpraktika

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Oberhavel führt Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Schülerpraktika durch. Unser Angebot richtet sich an: 
  • Jugendliche, die ein Schülerpraktikum in Betrieben absolvieren, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder unverpackt in Verkehr gebracht werden.
  • Jugendliche, die während des Schülerpraktikums in Küchen für Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Bei Tätigkeiten in Heimen, Kitas und Krankenhäuser kommt es im Regelfall zu keinem häufigen direkten Kontakt mit Lebensmitteln, da Jugendliche im Praktikum vorrangig für beschäftigende Tätigkeiten eingesetzt werden sollen. Hier ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nicht notwendig. Eine dokumentierte Information durch den Arbeitgeber über Hygieneregeln ist ausreichend.

In Kindereinrichtungen ist jedoch ein Nachweis über die Vollständigkeit der Impfungen des Jugendlichen speziell gegen Infektionskrankheiten wie Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten und Hepatitis B erforderlich.

Die Belehrung für Schülerpraktika ist kostenfrei.

Ablauf der Belehrung

Die Belehrungen für Jugendliche sind Einzelbelehrungen, die die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigen erfordern.

Geistig behinderte Jugendliche und Jugendliche unter 15 Jahren erhalten nur eine Bescheinigung mit eingeschränkter Gültigkeit (Gesundheitspass), da ein selbstständiges und vorbeugendes Erkennen von Infektionsrisiken nicht im geforderten Umfang zu erwarten sind.

Nach erfolgreicher Belehrung wird direkt eine schriftliche Bescheinigung über die Durchführung ausgehändigt. Diese Bescheinigung ist nur für Schülerpraktika verwendbar und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

Die Belehrung dauert circa 30 Minuten.

Mitzubringende Unterlagen

  • Sämtliche Impfdokumente des Jugendlichen
  • Praktikumsvertrag
  • Eventuell vorhandene Lesebrille des Jugendlichen und des begleitenden Personensorgeberechtigten

Häufig gestellte Fragen

Kann diese Bescheinigung auch für Ferienarbeit genutzt werden?

Nein, da die Bescheinigung nur für unentgeltliche Praktikumseinsätze gültig ist. Für Ferientätigkeit muss eine kostenpflichtige Belehrung durch den Amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes erfolgen.

Kann diese Bescheinigung auch für weitere Schülerpraktika, zum Beispiel im nächsten Schuljahr, verwendet werden?

Ja. Dazu ist es wichtig, die Bescheinigung nach Praktikumsende vom Arbeitgeber zurückzufordern oder dort nur eine Kopie abzugeben.